PERFORMANCE MANAGEMENT ACADEMY 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Geltungsbereich

1.1 Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») sind Teil des Vertrages zwischen Teilnehmenden an Seminaren, Programmen und Veranstaltungen («Veranstaltung») der Performance Management Academy des Lehrstuhls für Controlling / Performance Management am Institut für Accounting, Controlling und Auditing der Universität St.Gallen («Lehrstuhl») und dem Lehrstuhl.

1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende AGB der Teilnehmenden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Lehrstuhl ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Durch die Bestätigung bei der Anmeldung über das Anmeldeformular auf der Website der Performance Management Academy des Lehrstuhls (https://performance-management.academy/), erklären sich die Teilnehmenden mit den Bedingungen einverstanden.

2 Anmeldung

2.1 Die Veranstaltungen richten sich sowohl an Teilnehmende, deren Unternehmen Mitglied im Performance Management Network («PMN») sind als auch an Teilnehmende, deren Unternehmen nicht Mitglied im PMN sind.

2.2 Für Teilnehmende, deren Unternehmen Mitglied im PMN ist, erfolgt die Anmeldung per E-Mail über die Ansprechperson des Mitgliedsunternehmen.

2.3 Für Teilnehmende ohne Bezug zu einer Mitgliedschaft im PMN, erfolgt die Anmeldung über das Anmeldeformular auf der Website der Performance Management Academy des Lehrstuhls (https://performance-management.academy/). Bei zugelassener Anmeldung (s. Ziffer 2.4) verschickt der Lehrstuhl eine schriftliche Anmeldebestätigung. In dieser ist neben weiteren Informationen zur Veranstaltung auch die Höhe des Teilnahmeentgelts (s. Ziffer 4) aufgeführt. Eine E-Mail erfüllt das Schriftlichkeitserfordernis.

2.4 Um einen Erfahrungsaustausch zwischen Teilnehmenden sicherzustellen, behalten wir uns vor, Anmeldungen von Teilnehmenden nicht zu zuzulassen.

3 Vertragsabschluss

3.1 Für PMN Mitglieder ist der Vertragsabschluss im Vertrag über die Mitgliedschaft im PMN geregelt.

3.2 Für Teilnehmende ohne Bezug zu einer Mitgliedschaft im PMN erfolgt der Vertragsabschluss durch die schriftliche Anmeldebestätigung des Lehrstuhls und die Annahme dieser durch die Teilnehmenden. Die Annahme durch die Teilnehmenden kann schriftlich oder durch konkludentes Handeln erfolgen. Der Vertrag tritt somit spätestens in Kraft, wenn Teilnehmende die Leistungen, die in Bezug zu Veranstaltungen stehen, in Anspruch nehmen (z.B. Bezug der Veranstaltungsinformationen, Nutzung des online Lehrraumes, Erscheinen am Veranstaltungsort, etc.). Eine E-Mail erfüllt das Schriftlichkeitserfordernis.

4 Preisgestaltung

4.1 Das Teilnahmeentgelt versteht sich bei Einzelseminaren pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Bei den Programmen «Controlling Compact», «Finanzielle Führung für Executives» und dem Zertifikatsprogramm «Performance Management intensiv» versteht sich das Teilnahmeentgelt pro Person und Programm zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

4.2 Das Entgelt beinhaltet Kursmaterialien sowie ergänzende Literatur, Anmelde- und Prüfungsgebühr, Seminar Catering (sämtliche Pausenverpflegungen, Mittagessen und Mineralwasser im Seminarraum) sowie ggf. ein gemeinsames Abendessen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung zwischen den Teilnehmenden und dem Lehrstuhl getroffen wurde.

4.3 Nicht im Entgelt enthalten sind Reise- und Übernachtungskosten der Teilnehmenden.

4.4 Allfällige Preisnachlasse (z.B. HSG Alumni Rabatt) auf das Teilnahmeentgelt sind nicht miteinander kombinierbar.

4.5 Das Teilnahmeentgelt ist jeweils 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Zahlungen werden ausschliesslich per Banküberweisung akzeptiert.

4.6 Eine nur zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt Teilnehmende nicht zur Minderung des Teilnahmeentgelts. Die finanziellen Folgen eines Rücktritts vom Vertrag durch Teilnehmende sind in Ziffern 5.2 bis 5.4 geregelt.

5 Rücktritt vom Vertrag

5.1 Teilnehmende können vom Vertrag über die Teilnahme an (einer) Veranstaltung(en) des Lehrstuhls zurücktreten. Hierfür ist eine schriftliche Mitteilung nötig.

5.2 Ein Rücktritt vom Vertrag über die Teilnahme an (einer) Veranstaltung(en) des Lehrstuhls ist bis zu drei Monate vor Veranstaltungstermin kostenlos. Bei einer Stornierung bis zwei Monate vor Beginn wird 10% des Teilnahmeentgelts fällig. Bis 30 Tage vor Beginn werden 50% des Teilnahmeentgelts fällig. Bei einer Stornierung weniger als 30 Tagen vor Beginn sind 100% des Teilnahmeentgelts zu entrichten.

5.3 Benennt der Teilnehmende bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn eine geeignete Ersatzperson an seiner Stelle, die an der Veranstaltung teilnimmt und das Teilnahmeentgelt entrichtet, ist keine Rücktrittsleistung geschuldet.

5.4 Wird die Teilnahme aufgrund eines Härtefalls (s. Ziffer 6.2) storniert, ist keine Rücktrittsleistung geschuldet. Eine Stornierungsgebühr entsteht in diesem Fall nicht.

5.5 Ist die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung von Referierenden (z. B. plötzliche Erkrankung von Referierenden), wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht möglich, werden die Teilnehmenden umgehend informiert. Die Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt nicht später als 2 Wochen vor der Veranstaltung. Das Teilnahmeentgelt wird in diesem Fall erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen.

6 Umbuchung

6.1 Teilnehmende können bei Verhinderung eine Umbuchung vornehmen oder eine teilnehmende Ersatzperson ohne Zusatzgebühr benennen. Diese Umbuchung ist durch eine schriftliche Mitteilung bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn möglich. Die finanziellen Folgen eines Rücktritts vom Vertrag durch Umbuchung auf eine Ersatzperson sind in Ziffer 5.3 geregelt.

6.2 Sind Teilnehmende aufgrund eines Härtefalles (z.B. Krankheitsfall oder Todesfall in der Familie) nicht in der Lage an der gebuchten Veranstaltung teilzunehmen, wird (nach Übersendung des ärztlichen Attestes im Krankheitsfall) ein neuer Veranstaltungstermin vereinbart oder die Rechnung storniert. Die finanziellen Folgen eines Rücktritts vom Vertrag durch einen Härtefall sind in Ziffer 5.4 geregelt.

7 Änderungsvorbehalt

7.1 Der Lehrstuhl behält sich vor, in Ausnahmefällen angekündigte Dozierende durch andere zu ersetzen und notwendige Änderungen des Veranstaltungsprogramms (inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen sowie Änderung des Veranstaltungs-formats) unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.

7.2 Der Lehrstuhl verpflichtet sich, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung oder Begrenzung der Störung beizutragen.

8 Bedingungen für die erfolgreiche Teilnahme

8.1 CAS Performance Management intensiv
Für den erfolgreichen Abschluss des Zertifikatsprogramms «Performance Management intensiv» («CAS») ist die etwaige Bearbeitung von Vorbereitungsaufträgen, die physische Anwesenheit an allen gewählten Seminaren und die aktive Mitarbeit in den Workshops notwendig. Das gesamte Programm wird dann mit dem staatlich anerkannten CAS Zertifikat Performance Management intensiv im Umfang von 10 ECTS-Punkten abgeschlossen. Die Teilnehmenden des CAS verpflichten sich innerhalb von 4 Jahren 9 Seminare besucht zu haben. Werden die zu absolvierenden 9 Seminare nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen, verfällt jeglicher Anspruch auf die Teilnahme an den noch ausstehenden Seminaren innerhalb dieser Weiterbildung. Die Frist beginnt mit dem ersten besuchten Seminar.

8.2 Finanzielle Führung für Executives
Für den erfolgreichen Abschluss des Programms Finanzielle Führung für Executives ist die etwaige Bearbeitung von Vorbereitungsaufträgen, die physische Anwesenheit an allen gewählten Seminaren und die aktive Mitarbeit in den Workshops notwendig. Die Teilnehmenden der Weiterbildung Finanzielle Führung für Executives verpflichten sich innerhalb von 2 Jahren wahlweise alle 3 oder 4, von 4 möglichen, Seminaren besucht zu haben. Werden die zu absolvierenden 3 (4) Seminare nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen, verfällt jeglicher Anspruch auf die Teilnahme an den noch ausstehenden Seminaren innerhalb dieser Weiterbildung. Die Frist beginnt mit dem ersten besuchten Seminar.

8.3 Controlling Compact
Für den erfolgreichen Abschluss des Programms Controlling Compact ist die etwaige Bearbeitung von Vorbereitungsaufträgen, die physische Anwesenheit an den Seminaren «Jahresabschluss und Kennzahlen» und «Kostenrechnung und Kalkulation» sowie die aktive Mitarbeit in den Workshops notwendig. Die Teilnehmenden der Weiterbildung Controlling Compact verpflichten sich, innerhalb von 2 Jahren beide Seminare besucht zu haben. Werden die zu absolvierenden Seminare nicht innerhalb dieser Frist abgeschlossen, verfällt jeglicher Anspruch auf die Teilnahme an dem noch ausstehenden Seminar innerhalb dieser Weiterbildung. Die Frist beginnt mit dem ersten besuchten Seminar.

8.4 Einzelseminare
Für den erfolgreichen Abschluss der Einzelseminare ist die etwaige Bearbeitung von Vorbereitungsaufträgen, die physische Anwesenheit an dem (allen) gewählten Seminar(en) und die aktive Mitarbeit in den Workshops notwendig.

9 Widerrufsbelehrung und Widerrufsrecht

9.1 Teilnehmende haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag über die Veranstaltung mit dem Lehrstuhl zu widerrufen.

9.2 Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses, solange der Zeithorizont zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn länger als vierzehn Tage beträgt. Sollte der Zeithorizont vom Vertragsabschluss bis zum Veranstaltungsbeginn kürzer als vierzehn Tage betragen, endet die Widerrufsfrist spätestens mit dem Veranstaltungsbeginn und der damit erbrachten Leistung des Lehrstuhls.

9.3 Um ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen die Teilnehmenden den Lehrstuhl mittels einer eindeutigen schriftlichen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Teilnehmenden die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Der Widerruf ist zu richten an: Universität St.Gallen, Lehrstuhl für Controlling / Performance Management, Institut für Accounting, Controlling und Auditing, Tigerbergstrasse 9, CH-9000, pmacademy@unisg.ch.

10 Widerrufsfolgen

10.1 Wenn Teilnehmende den Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung(en) des Lehrstuhls widerrufen, verpflichtet sich der Lehrstuhl, den Teilnehmenden alle mit diesem Vertrag verbundenen Zahlungen, die der Lehrstuhl von ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages beim Lehrstuhl eingegangen ist.

10.2 Für diese Rückzahlung verwendet der Lehrstuhl das identische Zahlungsmittel, das die Teilnehmenden bei der ursprünglichen Transaktion verwendet haben, es sei denn, mit den Teilnehmenden wurde ausdrücklich eine andere Vorgehensweise vereinbart. Es werden den Teilnehmenden wegen dieser Rückzahlung keine Entgelte vom Lehrstuhl berechnet.

11 Geistiges Eigentum, Geheimnis- und Datenschutz

11.1 Die Vertraulichkeit aller geheimen Informationen und Daten von Teilnehmenden wird vom Lehrstuhl gemäss der Datenschutzrichtlinie gewährleistet.

11.2 Durch die Anmeldung für eine vom Lehrstuhl organisierte und durchgeführte Veranstaltung erklären sich die Teilnehmenden mit der Datenschutzrichtlinie des Lehrstuhls einverstanden.

11.3 Die im Rahmen der Veranstaltung ausgehändigten Seminarunterlagen unterliegen dem Schutz des Urheberrechts und dürfen – auch in Auszügen – nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung des Lehrstuhls und der jeweiligen Dozierenden vervielfältigt, übersetzt, nachgedruckt, elektronisch weiterverarbeitet, verbreitet, weitergegeben oder veröffentlicht werden.

11.4 Im Rahmen der Veranstaltung werden vom Lehrstuhl und den Teilnehmenden vertrauliche Informationen mitgeteilt oder gezeigt. Die Teilnehmenden verpflichten sich alle Informationen, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, vertraulich zu behandeln und weder in Wort, Bild (z.B. Foto) noch Schrift weiterzugeben. Im Zweifel sind Informationen als vertraulich zu behandeln. Ausnahmen hiervon sind mit schriftlicher Einwilligung des Informationsgebers möglich. Diese Geheimhaltungspflicht besteht schon vor Vertragsabschluss und besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.

11.5 Generelle Erkenntnisse aus der Zusammenarbeit zwischen den Parteien dürfen vom Lehrstuhl und den einzelnen Dozierenden frei genutzt werden.

11.6 Adressdaten der Teilnehmenden dürfen vom Lehrstuhl zum Zwecke der direkten Information über zukünftige Weiterbildungsangebote genutzt werden.

12 Haftung

12.1 Die Veranstaltungen werden vom Lehrstuhl und deren Dozierenden mit grösster Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt.

12.2 Die im Rahmen der Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Dokumente werden nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt. Der Lehrstuhl haftet für eine sorgfältige Konzipierung der Veranstaltungen.  Haftung und Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.

12.3 Die Leistungen des Lehrstuhls unter diesen AGB und dem Vertrag über die Veranstaltung, der mit den Teilnehmenden geschlossen wird, stellen keine Beratungs-Dienstleistung dar. Von der Haftung des Lehrstuhls gänzlich ausgeschlossen sind daher unmittelbare und mittelbare Schäden aus der Umsetzung, der durch den Lehrstuhl in einer Veranstaltung vermittelten Inhalte an die Teilnehmenden.

12.4 Der Lehrstuhl haftet nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände auf Veranstaltungen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Lehrstuhls zurückzuführen.

12.5 Die Haftung des Lehrstuhls ist in jedem Fall auf die Hälfte des Preises des Vertragsgegenstands beschränkt.

12.6 Von Teilnehmenden mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf die Rechner des Lehrstuhls aufgespielt werden. Sollte dem Lehrstuhl durch eine Zuwiderhandlung ein Schaden entstehen, behält sich der Lehrstuhl vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

13 Schlussbestimmungen

13.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder eines Vertrages zwischen den Teilnehmenden und dem Lehrstuhl unwirksam oder ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB sowie des Vertrages dadurch unberührt. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen sind so auszulegen oder zu ersetzen, dass sie dem angestrebten Zweck der betroffenen Bestimmung am ehesten entsprechen.

13.2 Der Lehrstuhl ist berechtigt, diese AGB jederzeit zu ändern. Für den Vertrag zwischen Teilnehmenden und dem Lehrstuhl ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Version dieser AGB anwendbar.

13.3 Diese AGB sowie die oben genannten Verträge unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen AGB oder Verträgen ist St.Gallen.

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Tigerbergstrasse 9
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